Fristen & Anmeldungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu wichtigen Fristen, der Zulassung zu den Prüfungen und auch zu den notwendigen Anmeldungen.
Nach erfolgter Immatrikulation an der Universität müssen Studierende einmalig vor ihrer ersten Prüfungsanmeldung ein Antrag auf Zulassung zur Bachelor-, Master- bzw. Nebenfachprüfung per E-Mail beim Prüfungsamt einreichen.
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-, Master- bzw. Nebenfachprüfung ist im jeweiligen Downloadsbereich zu finden.
Wichtig! Ohne eine erfolgte Zulassung ist die Anmeldung und Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen! Ferner ersetzt der Antrag auf Zulassung keine Anmeldung zu den Prüfungen! Sie müssen sich jedes Semester für jede einzelne Prüfung innerhalb der jeweiligen Anmeldefristen i.d.R. über die QIS-Prüfungsverwaltung selbst zu den Prüfungen anmelden.
Sie müssen sich jedes Semester innerhalb der geltenden Fristen i.d.R. über das QIS-Portal zu den Prüfungen anmelden. Bitte prüfen Sie für jede einzelne Veranstaltung, in welcher Sie eine Prüfung ablegen wollen, die Angaben im LSF-Vorlesungsverzeichnis in Rubriken "Termine Gruppe" & "Bem. zu Zeit und Ort" (Veranstaltungsorganisation und Durchführung), "Leistungsnachweis" (Prüfungsform) sowie "Voraussetzungen" (Prüfungsanmelde- und Abmeldefrist).
Es gelten unterschiedliche Fristen und Anmeldeverfahren - abhängig von der jeweiligen Prüfungsform und einer gegebenen Teilnehmerbeschränkung. Ein Beitritt in Kursplattformen wie OLAT ersetzt keine Prüfungsanmeldung.
Für Wiederholungsprüfungen von Master-Wahlpflichtmodulen aus Vorsemestern, für die es im aktuellen Semester kein Vorlesungsangebot gibt, gibt es keinen Eintrag im LSF-Vorlesungsverzeichnis. Bitte beachten Sie bei diesen Wiederholungsprüfungen die jeweiligen Angaben zu der Prüfungsform und zu der Prüfungsanmelde- und Prüfungsabmeldefrist in der Übersicht der Prüfungstermine.
Achtung! Bevor Sie sich für Ihre erste Prüfung anmelden, müssen Sie einmalig zu Studienbeginn einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung beim Prüfungsamt einreichen. Der Zulassungsantrag ist in den Downloads verfügbar. Davor sind Sie für die QIS-Prüfungsverwaltung nicht freigeschaltet.
Über das QIS-Portal können Sie sich innerhalb der geltenden Fristen zu den Prüfungen an- bzw. abmelden. Beachten Sie bitte diese Anleitung zur Prüfungsanmeldung und -abmeldung via QIS.
Login / Passwort / iTan-Liste Studierende der Goethe-Universität erhalten mit der Immatrikulation automatisch einen HRZ-Account mit iTan-Informationen. Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, kontaktieren Sie bitte den IT-Support des Hochschulrechenzentrums.
Bei Problemen mit QIS/LSF kontaktieren Sie uns umgehend innerhalb der jeweiligen Frist per E-Mail mit einem beigefügten Screenshot der Fehlermeldung. Bitte verwenden Sie aussagekräftige Betreffzeilen und geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und die betroffenen Prüfungen an.
Wichtig! Zum Nachweis einer erfolgreichen An- bzw. Abmeldung von Prüfungen, laden Sie sich bitte die Info über angemeldete Prüfungen sowie die zugehörige Signatur als Datei herunter. Im Zweifel dienen Ihnen diese Dateien dem Nachweis einer ordnungsgemäßen An- bzw. Abmeldung.